Massnahmen, mit denen dasselbe Ziel erreicht werden könnte, sind nicht ersichtlich. In seiner Beschwerde vom 10. Januar 2023 erklärt der Beschwerdeführer, er habe den Anbau als Provisorium gebaut. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Abbruch des Anbaus ohne grossen technischen Aufwand möglich ist. Das gilt auch in finanzieller Hinsicht. Ohnehin können die Baukosten von CHF 10 000.–25 im Vergleich zum öffentlichen Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie mit Blick auf die Tatsache, dass der Beschwerdeführer trotz rechtskräftigem Bauabschlag gebaut hat, vorliegend nicht ins Gewicht fallen.