4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme beim AGR ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das AGR beantragte mit Stellungnahme vom 26. Januar 2023, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Schreiben vom 3. Februar 2023 verzichtete die Gemeinde auf das Einreichen einer Stellungnahme. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte am 22. Februar 2023 Schlussbemerkungen ein. Am 16. März 2023 reichte die Gemeinde ebenfalls Schlussbemerkungen ein.