Mit Verfügung vom 15. Dezember 2022 ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, die ausgeführten Bauarbeiten, respektive den Anbau an das bestehende Gebäude und den Einbau von zwei Fenstern, bis am 30. April 2023 wieder rückgängig zu machen. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 10. Januar 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 15. Dezember 2022.