Mit Verfügung vom 4. Juni 2021 erteilte die Gemeinde Bönigen daraufhin den Bauabschlag. Diese Verfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 2. Die Gemeinde stellte im August 2022 aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung fest, dass der Beschwerdeführer trotz Bauabschlag vom 4. Juni 2021 einen Unterstand an der bestehenden Scheune angebaut hat. Mit Schreiben vom 22. September 2022 teilte die Gemeinde 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)