b) Mit der Baubewilligung vom 12. Juni 2017 bewilligte die Gemeinde Grindelwald nach Zustimmung des AGR insbesondere die Neuerstellung einer Zufahrtsstrasse mit Abstellplatz. Im bewilligten Plan ist die Zufahrtsstrasse von Hand eingezeichnet und soll 2.7 m breit und zusammen mit dem Autoabstellplatz rund 25 m lang sein. Weiter besteht ein bewilligter Plan «Detail Strasse» vom 16. Januar 2017, der den Aufbau der Strasse darstellt und einzig eine Kofferung von 20 cm und eine Kiesschicht von 10 cm zeigt. Die mit der Baubewilligung eröffnete Verfügung des AGR vom 2. Mai 2017 hält fest, dass für die Erstellung der Hauszufahrt und des Abstellplatzes keine Kunstbauten verwendet werden dürfen.