Zudem würden neue Kunstbauten in Form einer bis zu 2.10 m hohen SYTEC TerraMur erforderlich, deshalb entspreche die nun geplante Ausführung nicht der ursprünglichen Baubewilligung und verstosse zudem gegen die Nebenbestimmungen der Ausnahmebewilligung vom 2. Mai 2017. In seiner Stellungnahme vom 24. April 2023 weist das AGR darauf hin, dass im Projektplan «Detail Strasse» vom 16. Januar 2017 keine Kunstbauten und keine grösseren Terrainbewegungen vorgesehen seien. Mit der Nebenbestimmung, dass keine Kunstbauten erstellt werden dürften, habe es aufgrund der topographischen Verhältnisse sichergehen wollen, dass das Bauvorhaben gemäss den bewilligten Plänen ausgeführt werde.