In seiner Verfügung vom 5. August 2022 führte das AGR insbesondere aus, der Ausführungsplan vom 18. November 2021 sehe die Linienführung der Zufahrt mit Abstellplatz in leicht veränderter Lage vor. Neu würden rund 105 m2 und damit fast das Doppelte an Kulturland beansprucht. Zudem würden neue Kunstbauten in Form einer bis zu 2.10 m hohen SYTEC TerraMur erforderlich, deshalb entspreche die nun geplante Ausführung nicht der ursprünglichen Baubewilligung und verstosse zudem gegen die Nebenbestimmungen der Ausnahmebewilligung vom 2. Mai 2017.