Die Gemeinde und das AGR beantragten die Abweisung der Beschwerde. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 2 und 3 beantragten die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Die übrigen von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten äusserten sich nicht. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen