1. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist wie folgt vorzunehmen: - Die begonnenen Terrainveränderungen sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen und das Terrain ist entsprechend wiederherzustellen und zu renaturieren. Für die bauliche Wiederherstellung des rechtmässig bewilligten Zustandes wird eine Frist von 3 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft dieser Wiederherstellungsverfügung gewährt.