11. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. August 2022 stellte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten die Verfügung des AGR vom 5. August 2022 zu, integrierte das Verfahren um Verlängerung der Baubewilligung in das Baupolizeiverfahren und stellte insbesondere die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes der begonnenen Zufahrtsstrasse in Aussicht. Daraufhin teilten die entsprechend angefragten von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1-3 mit, sich am Wiederherstellungsverfahren beteiligen zu wollen. 12. Am 7. Oktober 2022 schloss die Gemeinde das Wiederherstellungsverfahren in Bezug auf die Fassade ab.