10. Am 5. August 2022 verfügte das AGR: 1. Für die Projektänderung II wird die Ausnahmebewilligung nach Artikel 24c RPG verweigert. 2. Das Verfahren ist durch die Baubewilligungsbehörde weiterzuführen. 3. [Kosten] 4. Dieser Verfügung ist den Beteiligten mit dem Bauentscheid zu eröffnen. Sie kann nur zusammen mit diesem Entscheid angefochten werden. 5. Bau- und Wiederherstellungsentscheide für Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone sind dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Kenntnis zu bringen. 6. Die Verfügung geht an die Baubewilligungsbehörde.