7. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 21. Dezember 2021 verlangten die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 2 und 3 die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes und den Erlass einer Baueinstellungsverfügung. Die Gemeinde gewährte der Beschwerdeführerin dazu und zu ihrem Schreiben vom 20. Dezember 2021 das rechtliche Gehör und beteiligte den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 am Verfahren. 8. Mit Gesuch vom 17. Februar 2022 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Baubewilligung vom 12. Juni 2017 um ein Jahr von August 2022 bis Ende August 2023.