Die ihr vorliegenden Planunterlagen sprengten auch gemäss Sicht des AGR das bewilligte Projekt und eine Projektänderung sei wegen den Terrainveränderungen wohl nicht bewilligungsfähig. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 begründete die Gemeinde ihren Standpunkt ausführlich, gewährte der Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör und verlangte innert 30 Tagen Auskunft zum weiteren Vorgehen.