Am 7. Dezember 2021 leitete der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte 2 der Gemeinde die ihm vom Architekten zugestellten Ausführungspläne vom 18. November 2021 weiter. Die Gemeinde reagierte gleichentags per Mail und teilte der Architektin mit, sie habe Kenntnis davon, dass die Ausführung abgebrochen werden musste, da das Vorhaben nicht wie bewilligt ausgeführt werden könne. Die ihr vorliegenden Planunterlagen sprengten auch gemäss Sicht des AGR das bewilligte Projekt und eine Projektänderung sei wegen den Terrainveränderungen wohl nicht bewilligungsfähig.