Gemäss Aktennotiz der Gemeinde einer Besprechung vom 4. Oktober 2021 führte die Architektin aus, dass die Zufahrtsstrasse gemäss den bewilligten Plänen nur schwer zu realisieren sei und eine Hang- bzw. Böschungssicherung und etliche Terrainveränderungen benötige. Laut dieser Aktennotiz machte der Vertreter des AGR darauf aufmerksam, dass dies in den Baugesuchsunterlagen von 2017 nicht erwähnt sei. Falls die Ausführung von den bewilligten Plänen abweiche (anderer Standort, massive Terrainveränderungen etc.) sei eine Projektänderung einzugeben. Hauszufahrten seien nur dann bewilligungsfähig, wenn keine grossen Terrainveränderungen notwendig seien.