Sofern jedoch nur der Ersatz der Bruchsteinwand durch eine neue unterirdische Stützmauer erfolge, könne das Vorhaben ausgeführt werden. Für eine abschliessende Beurteilung sei jedoch ein Schnittplan notwendig, worin ersichtlich sei, dass der Ersatz nur unterirdisch erfolge und demnach das äussere Erscheinungsbild nicht massgebend verändere. Mit Mail vom 23. Februar 2021 kündigte der Architekt insbesondere die Zustellung eines Bauplans vor Beginn der Bauarbeiten an. Auf Nachfrage des Architekten teilte die Gemeinde diesem zudem am 25. Mai 2021 mit, die Bewilligung vom Juni 2017 sei noch ca. 16 Monate, bis ca. August/September 2022, gültig.