4. Mit Mail vom 23. Februar 2021 kündigte der Architekt der Beschwerdeführerin an, den Neubau des Weges beginnen zu wollen und teilte mit, dafür sei eine unterirdische Stützmauer nötig, welche als Ersatzbau der Bruchsteinwand diene. Die Masse würden dem geplanten und am 12. Juni 2017 bewilligten Nordanbau entsprechen. Die Gemeinde wies mit Mail vom 26. Februar 2021 insbesondere darauf hin, dass die Bewilligung für den Ausbau des Anbaus Nord mit Wiederherstellungsverfügung vom 18. Dezember 2019 aufgehoben worden sei. Sofern jedoch nur der Ersatz der Bruchsteinwand durch eine neue unterirdische Stützmauer erfolge, könne das Vorhaben ausgeführt werden.