3. Am 18. Mai 2018 verfügte die Gemeinde eine Baueinstellung, da die Beschwerdeführerin Fassadenveränderungen (insb. Einbau und Vergrösserung von Fenstern) ohne Baubewilligung vorgenommen hatte. Zudem erliess die Gemeinde vorübergehend ein Benützungsverbot, da häusliches Schmutzabwasser unkontrolliert ins Gelände abgeleitet wurde.