Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Grindelwald vom 28. Februar 2023 (Baupolizeifall Nr. 3052/2017; Zufahrtsstrasse) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Grindelwald Gbbl. Nr. L.________ in der Landwirtschaftszone. Diese wird nicht landwirtschaftlich genutzt. Das darauf stehende Wohnhaus ist ein erhaltenswertes Baudenkmal.