c) Die Beschwerdeführenden bringen mit Blick auf die baulichen Änderungen im Jahr 2016 vor, die Gartenterrasse sei nicht mit der nötigen Sorgfalt geprüft, beurteilt und baubewilligt worden. Aufgrund der Lärmimmissionen werde ein zwingendes öffentliches Interesse tangiert, so dass sich 5/10 BVD 120/2023/18