In Bezug auf den Fachbericht hält die Gemeinde fest, aus ihrer Sicht liessen sich die vorgeschlagenen, vorsorglichen Massnahmen betrieblich und wirtschaftlich nicht rechtfertigen, zumal gar keine konkreten Lärmklagen der Direktbetroffenen vorliegen (M.________strasse 75 und 77). Die Schliessung einer Aussenfläche mit Sitzplätzen um 19.00 Uhr oder auch um 22.00 Uhr sei betriebswirtschaftlich sehr einschneidend. Die zivilrechtliche Dienstbarkeit könne nicht völlig ausser Acht gelassen werden, weshalb die Gemeinde entschieden habe, derzeit keine Massnahmen zu verfügen.