Seedorf erneuert und teilweise umgestaltet worden. Dabei seien die Parkplätze entlang der L.________strasse aufgehoben und durch eine tiefe, unverfugte Steinmauer und ein paar wenige Sitzgelegenheiten ersetzt worden, um die bestehende Gartenterrasse damit geringfügig zu erweitern. Der damals vorhandene Gartenteich sei auf den umgenutzten Bereich verschoben worden. Da sich die äusserst prekäre Situation mit dem Wegfall der Parkplätze so insgesamt enorm verbessert habe, habe sie diese Umnutzung – im Sinne einer unkomplizierten und pragmatischen Lösung – bilateral als baubewilligungsfrei beurteilt, was von keiner Seite bemängelt oder in Frage gestellt worden sei.