«Allgemein/Vorsorge: - In den Räumlichkeiten darf nur Hintergrundmusik (max. Leq 75 dB(A)/10s) angeboten werden (Vorsorge). - Türen und Fenster sind beim Abspielen von Musik im Lokalinneren, anderweitigen lärmintensiven Situationen geschlossen zu halten (Vorsorge). - Personalansammlungen im Freien, ausserhalb der Aussenbewirtungsfläche, sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet (Vorsorge). - Gäste, die vor dem Lokal, ausserhalb der bewilligten Aussenbestuhlungsflächen, Speisen und/oder Getränke konsumieren, sind wegzuweisen (Vorsorge). - Jegliches musikalisches Angebot im Freien ist nicht gestattet.