Die Lärmfachstelle hielt zudem fest, gemäss Auskunft der Gemeinde Seedorf seien im Zuge der Bauarbeiten für den Neubau des Mehrfamilienhauses M.________strasse 77 im Jahr 2016 mit dem gemeinsamen Spielplatz (M.________strasse 75 und 77) die Gestaltung der Gartenterrasse des damaligen Restaurant B.________ angepasst und erneuert worden. Bei dieser Gelegenheit seien die Parkplätze entlang der M.________strasse aufgehoben und an deren Stelle eine tiefe, unverfugte Steinmauer, ein kleiner Gartenteich und eine Lounge-Ecke erstellt worden. Da sich die Situation mit dem Wegfall der Parkplätze insgesamt verbessert habe, sei diese Umgestaltung bilateral als baubewilligungsfrei beurteilt worden.