a) Die Lärmfachstelle stellte vorliegend in Anwendung der Vollzugshilfe Cercle Bruit fest, dass in Bezug auf die Aussenfläche Südostfassade (52 Sitzplätze) beim IP 1 (Standort M.________strasse 75) die Planungswerte der ES III für den Tag und den Abend, nicht aber von 22.00 Uhr bis 00.30 Uhr (störend, zwischen Planungswert und Immissionsgrenzwert) eingehalten werden. Beim IP 2 (M.________strasse 77) sind die Planungswerte nur den Tag durch eingehalten, am Abend liegen sie zwischen Planungswert und Immissionsgrenzwert und nach 22.00 Uhr zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert.