1. Die im Jahr 2016 ohne Baubewilligung ausgeführte Umnutzung der Parkplätze entlang der L.________strasse zu einer gastgewerblichen Aussenterrasse ist in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren auf ihre Vereinbarkeit mit den baurechtlichen Bestimmungen zu überprüfen. 2. Die Bewirtung der Gäste im Aussenbereich und der Betrieb der Gartenterrasse sind ab 22.00 Uhr während der Nachtruhezeit einzustellen und zu schliessen, dies ist ebenfalls für Raucher durchzusetzen. Die notwendigen Lärmschutzmassnahmen sind in die gastgewerbliche Betriebsbewilligung zu integrieren.