4. Die Gemeinde holte einen Bericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei (im Folgenden: Lärmfachstelle) ein und gewährte den Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör. Zudem liess sie ihnen eine Kopie der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit «Gartenwirtschaft» zulasten der Parzelle 3809 zukommen und setzte Frist zur Stellungnahme bzw. Schlussbemerkungen. Mit Verfügung vom 24. Februar 2023 schloss die Gemeinde das Baupolizeiverfahren ohne Verfügung von Massnahmen ab. 5. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 20. März 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: