Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 23. November 2021 wird aufgehoben. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Seedorf wird angewiesen, bis 18. Juli 2022 die erforderlichen Abklärungen zur Behandlung der Lärmklage vom 7. Juni 2021 gegen den Gastronomiebetrieb «A.________» im Allgemeinen und speziell der Gartenterrasse an die Hand zu nehmen. Danach hat die Gemeinde das Baupolizeiverfahren mit einer anfechtbaren und begründeten Verfügung abzuschliessen. Das Regierungsstatthalteramt Seeland ist mit Kopien sämtlicher Verfügungen in dieser Sache zu bedienen.