Der Beschwerdeführer 1 gelangte «als Vertreter der Lärmkläger» mit einem als «Aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen die Gemeinde Seedorf» betitelten Schreiben vom 3. September 2021 an das Regierungsstatthalteramt. In diesem Schreiben wird geltend gemacht, die Anwohnenden würden nun seit knapp vier Monaten die nächtlichen Ruhestörungen tolerieren, die vom Betrieb der «A.________» ausgingen. Aufgrund des Lärms nach 22.00 Uhr auf der Gartenterrasse habe schon wiederholt die Kantonspolizei gerufen werden müssen. Zudem würden seit dem 5. Juni 2021 regelmässig jeden Donnerstag Live-Konzerte durchgeführt.