2. Nachdem die Gemeinde den Beschwerdegegner aufgefordert hatte, ein Baugesuch für die baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung einzureichen oder das Betriebskonzept so anzupassen, dass keine baubewilligungspflichtige Umnutzung mehr vorliege, teilte dieser der Gemeinde anlässlich einer mündlichen Besprechung mit der Gemeinde vom 5. August 2021 mit, die Live-Events ab Oktober 2021 in einer neu gemieteten Lokalität in Aarberg durchzuführen. Somit werde die «A.________» ab Oktober wieder als ganz normale Dorfbeiz betrieben und eine Nutzungsänderung werde damit hinfällig.