Hierfür wäre unter anderem vorausgesetzt, dass der Baupolizeibehörde die Rechtswidrigkeit seit längerer Zeit bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Wie vorangehend dargelegt, war die Umnutzung der Bastelräume in zwei Studiowohnungen für die Baupolizeibehörde jedoch erst infolge der baupolizeilichen Anzeige vom 2. Dezember 2022 erkennbar.