Dies betrifft insbesondere die sanitären Anlagen (mit Ausnahme des ursprünglich bewilligten WCs), die Kücheneinrichtungen und die damit verbundenen Anschlüsse. Demgegenüber sind das Belassen der elektrischen Anschlüsse, insbesondere für die Deckenbeleuchtung, sowie der Bodenbeläge mit der Nutzung als Bastelraum vereinbar.