In ihren Schlussbemerkungen ergänzt die Beschwerdeführerin, sie erachte es als schikanös und willkürlich, dass die Gemeinde aufgrund einer Anfrage eines anderen Stockwerkeigentümers, der seinerseits illegal und gegen den Willen der Beschwerdeführerin Parkplätze auf dem gemeinsamen Grundstück habe erstellen lassen, gegen die Beschwerdeführerin ein Wiederherstellungsverfahren eröffnet habe. Die Gemeinde begründe nicht, welche «zwingenden öffentlichen Interessen» vorliegen könnten.