Weiter führt die Beschwerdeführerin aus, die Wiederherstellungsanordnung sei unverhältnismässig, das Einkommen aus der Vermietung der Wohnungen diene ihr zur wirtschaftlichen Existenzsicherung. Die Gemeindeverwaltung habe über die Wohnnutzung aufgrund der lückenlosen Steuerdeklarationen, insbesondere aufgrund des amtlichen Vermögenssteuerwertes und der deklarierten Mieterträge, seit Jahrzehnten Bescheid gewusst. Der amtliche Wert sei von ursprünglich CHF 113 600.00 auf heute CHF 129 000.00 erhöht worden. Dieser Wert entspreche demjenigen von zwei Studiowohnungen und sei nicht mit «Bastel- oder Kellerräumen» vergleichbar.