b) Vorliegend beträgt die Differenz zwischen OK Keller und OK Erdgeschoss gemäss dem Querschnittsplan (Block A) vom 13. April 1965 2.40 m.47 Die lichte Höhe ist im Querschnittsplan nicht angegeben. Konservativ gemessen weisen die drei Bastelräume eine lichte Höhe von knapp 2.20 m auf, je nach Bodenaufbau dürfte sie sogar noch etwas geringer ausfallen. Die lichte Höhe gemäss Art. 80 Abs. 1 aBauV ist folglich nicht eingehalten.