a) Gleich wie bei der formellen Rechtswidrigkeit ist für die Prüfung der materiellen Rechtswidrigkeit davon auszugehen, dass die Studiowohnungen 1974 erstellt wurden. Die massgeblichen Rechtsgrundlagen finden sich im Baugesetz vom 7. Juni 1970 (aBauG) sowie in der Bauverordnung vom 26. November 1970 (nachfolgend aBauV). Gemäss Art. 11 Abs. 1 aBauG waren alle Bauten und Anlagen so zu erstellen und zu unterhalten, dass sie weder Personen noch Sachen gefährden. Sie mussten den gesundheits-, feuer-, gewerbe- und arbeitspolizeilichen Vorschriften genügen. Die gesundheitspolizeilichen Vorschriften waren in den Art. 79 ff. aBauV konkretisiert.