d) Bei der Umnutzung von Keller- bzw. Bastelräumen zu Studiowohnungen handelt es sich um eine Zweckänderung. Für die Umnutzung ist ein gewisser Innenausbau erforderlich (Verlegen von neuen Abwasser- und Wasserleitungen, Erstellen von genügend elektrischen Anschlüssen, Installieren einer Heizmöglichkeit, allfällige Massnahmen zur Verbesserung der Isolation, etc.). Hinzu kommt, dass mit zwei zusätzlichen Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus eine gewisse Mehrbelastung der Erschliessung (Strasse und Wasser/Abwasser) einhergeht und eine Prüfung der gesundheitspolizeilichen Aspekte angezeigt ist.