[…] d die Änderung der Zweckbestimmung und die Erneuerung von Bauten und Anlagen, wenn durch diese Änderungen baurechtlich relevante Tatbestände betroffen werden, wie bei Änderungen - an Bauten, welche über eine Baulinie hinausragen; - welche die Zonenvorschriften, die Bestimmungen über die Übergangsbereiche (Art. 26 des Baugesetzes) oder die Abstandsvorschriften berühren; - welche zu einer wesentlichen Mehrbelastung der Erschliessungsanlagen führen. […] Art. 6 aBewD: 1 Keiner Baubewilligung bedürfen: […] c gewöhnliche Unterhaltsarbeiten an Gebäuden und Anlagen; d geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden; […]