5 der Urkunde ist die Stockwerkeinheit für Wohn- und gewerbliche Zwecke bestimmt.43 Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Bastelräume in der ersten Hälfte des Jahres 1974 in Studiowohnungen umfunktioniert und ab dem 1. Juli 1974 als solche genutzt wurden. Die formelle Rechtswidrigkeit der Umnutzung der Bastelräume in zwei Studiowohnungen ist daher anhand des 1974 geltenden Rechts zu beurteilen.