Unklar ist allerdings, wann die Umnutzung stattfand. Eine zeitgleiche Erstellung der Studiowohnungen mit dem Bau des Mehrfamilienhauses (anstelle der bewilligten Bastelräume) oder eine Umnutzung der Bastelräume vor 1974 zu Wohnzwecken ist nicht belegt. Aktenkundige Hinweise auf die Umnutzung ergeben sich erst aus der notariellen Beurkundung des Stockwerkeigentums auf der Parzelle Nr. F.________ vom 1. Juli 1974. Die Stockwerkeinheit Nr. F.________-1 wird in der Urkunde bezeichnet als «3 Studios/Büroräume (Tiefgeschoss rechts)». Gemäss Ziff. 5 der Urkunde ist die Stockwerkeinheit für Wohn- und gewerbliche Zwecke bestimmt.43