e) Die Bau- und Planungskommission hat sieben Mitglieder und nimmt in Angelegenheiten der Baupolizei alle der Gemeinde zustehenden Verfügungsbefugnisse wahr. Sie wird von den Stimmberechtigten gewählt (vgl. Anhang I OgR23). Untergeordnete Stelle der Bau- und Planungskommission ist die Bauverwaltung. Der Bauverwaltung obliegt der Vollzug im Bereich der Ressorts Bau/Planung und Tiefbau/Gemeindebetriebe (vgl. Anhang III OrV24). Die Bauverwaltung der Gemeinde Neuenegg verfügt gemäss Internetauftritt über 20 Mitarbeitende (inkl. Leitung).25