Mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 forderte die Gemeinde die Beschwerdeführerin auf, sämtliche baubewilligungspflichtigen Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und die Studiowohnungen innert 90 Tagen zurückzubauen oder innert 30 Tagen ein ordentliches Baugesuch einzureichen. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin erteilte ihr die Gemeinde mit Schreiben vom 21. Dezember 2022 aber ausdrücklich auch Gelegenheit zur Stellungnahme.16 Aus den Akten geht weiter hervor, dass die Anwaltsvollmacht vom 28. Oktober 2022 auf die Vertretung «in Sachen Parkplatzerstellung G.________weg 3, 3176 Neuenegg (baupolizeiliches Verfahren und Miteigentümerrecht)» beschränkt war.17