In ihren Schlussbemerkungen ergänzt die Beschwerdeführerin, die Gemeinde sei in ihrer Beschwerdeantwort nicht auf ihre rechtlichen Argumente eingegangen, sondern beschränke sich auf standardisierte Textbausteine. Die Gemeinde ignoriere die von der Beschwerdeführerin eingereichten Beweismittel. Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, die Gemeinde habe es im Vorverfahren unterlassen, sämtliche Argumente und eingereichten Beweismittel der Beschwerdeführerin zu anerkennen und würdigen. Ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, indem die Gemeinde die «Baueinstellung und Wiederherstellungsverfügung» vom 21. Dezember 2022 der Beschwerdeführerin direkt zugestellt habe, ohne sie anzuhören und