Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Juni 2023 Schlussbemerkungen sowie die Kostennote ein. Am 11. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin zudem Fotos, Mietverträge und ein Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung vom 3. September 2008 ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)