Mit Instruktionsverfügung vom 9. Mai 2023 zog das Rechtsamt zudem von Amtes wegen ein Foto der Studios von aussen und einen Grundrissplan der Studios, eingereicht im Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2023/58, im vorliegenden Beschwerdeverfahren bei. Der Beschwerdeführerin wurde am 9. Mai 2023 die vollständige Akteneinsicht gewährt. Anschliessend erhielten die Parteien Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 1. Juni 2023 verzichtete die Gemeinde auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin reichte am 16. Juni 2023 Schlussbemerkungen sowie die Kostennote ein.