1. Am 12. August 1965 erteilte der Regierungsstatthalter des Amtsbezirkes Laupen die Baubewilligung zur Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit angebautem Garagentrakt auf der Parzelle Neuenegg Gbbl. Nr. F.________.1 Die Baubewilligung umfasste unter anderem drei Bastelräume, ein Reduit, ein WC und einen Vorraum im nördlichen Teil des Kellergeschosses.2 Die Parzelle Nr. F.________ liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA3 und befindet sich im Eigentum der Stockwerkeigentümergemeinschaft G.________weg 3/3a. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Stockwerkeinheit Parzelle Neuenegg Gbbl. Nr. F.________-1.