2. Die Verfahrenskosten von CHF 1000.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Frau D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Kirchdorf, eingeschrieben - AGR, zur Kenntnis, per Kurier - TBA OIK II, zur Kenntnis - Abteilung Walderhaltung des AWN, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat