4. Kosten der angefochtenen Verfügung Gemäss Ziffer 5 der angefochtenen Verfügung werden dem Beschwerdeführer Kosten in der Höhe von CHF 240.– auferlegt. Wie vorangehend aufgezeigt, hat die Gemeinde zu Recht einen Baustopp und Massnahmen bezüglich der Ruine angeordnet (E. 2 und 3). Gemäss Art. 40 des Gebührenreglements der Gemeinde Kirchdorf vom 29. November 2018 wird für baupolizeiliche Massnahmen eine Aufwandgebühr II erhoben. Gemäss Gebührentarif vom 14. Dezember 2018 beträgt diese CHF 120.– pro Stunde. Damit verrechnet die Gemeinde vorliegend zwei Stunden Aufwand. Dieser Aufwand ist nicht zu hoch.