Ob die Pächterin die Arbeiten von sich aus für abgeschlossen erachtete, ist nicht entscheidend, da der Bagger zum Zeitpunkt des Erscheinens der Baupolizei noch auf Platz war und damit ein hinreichender Anlass bestand, einen Baustopp auszusprechen. Nicht weiter zu prüfen ist vorliegend, ob noch andere baubewilligungspflichtige Arbeiten vorgenommen wurden (z.B. das Aufstellen eines Bauwagens, welchen die Gemeinde fälschlicherweise als Container bezeichnete) bzw. geplant waren (spätere Sanierungsarbeiten an der Bauruine). Dies gilt umso mehr, als die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung dazu erst das rechtliche Gehör gewährte :