Die Fotos des Fachberichts Wasserbau belegen den veränderten Bachlauf und dass im Gewässerraum Terrainveränderungen vorgenommen worden sind. Der Fachbericht legt nachvollziehbar dar, dass es sich dabei nicht um bewilligungsfreien Gewässerunterhalt handelte und das Schutzinteresse des Gewässers im Sinne von Art. 7 BewD betroffen war, weshalb die Arbeiten baubewilligungspflichtig gewesen wären. Gemäss dem eingeholten, schlüssigen Bericht der Abteilung Walderhaltung des AWN liegt hingegen kein Wald vor, dieses Schutzinteresse ist daher nicht tangiert.